Scandals Skandale Deutschland: "Kauf von Verordnungen" bei Novartis Stern, 08. November 2006 So will Novartis den Absatz der Bluthochdruck-Medikamente Diovan und Codiovan dadurch fördern, dass Ärzte an 35.000 Patienten AWBs durchführen. Der Arzt erhält für jeden Patienten, dem er die Medikamente verschreibt und danach ein AWB-Formular ausfüllt, 50 Euro. In einem firmeninternen Protokoll lautet die Überschrift über dem entsprechenden Kapitel "Marktführerschaft: Mehr Patienten durch AWBs". Das zeigt, dass die AWBs bei Novartis dazu gedacht sind, die Umsätze hoch zu treiben. Novartis-Chef Peter Maag schrieb seinen Mitarbeitern zudem in einer Email, wie wichtig die unter der Nummer "06/600" aufgelisteten Marketingmaßnahmen seien, "um angesichts einer negativen Marktentwicklung den aktuellen Trend noch in diesem Jahr umzukehren". Novartis hat nach Angaben der Marktforschung Insight Health im September 2006 zwölf Prozent weniger Arzneimittelpackungen verkauft als im September 2005. Das Pharmaunternehmen selbst erklärt auf Anfrage, dass die Honorierung der AWBs "dem erforderlichen Aufwand für diese Tätigkeit" entsprechen. Weiter heißt es: "Novartis untersucht bei Diovan zum Beispiel, wie weit die leitliniengemäße Therapie stattfindet und auf die Herzinsuffizienz Einfluss nimmt." Pharmaexperten bezweifeln, dass es in diesem Fall aber wirklich um Forschung geht. Der Bremer Pharmakologe Professor Peter Schönhöfer sagt: "Der Wirkstoff für Diovan und Codiovan wurde bereits 1996 eingeführt. Diese Arzneimittel sind also längst erprobt. Dafür braucht man keine Anwendungsbeobachtungen mehr. Das ist Kauf von Verordnungen." Nach Angaben des Arzneiverordnungsreports liegen die Jahrestherapiekosten der Medikamente bei 237 Euro (Diovan) beziehungsweise 380 Euro (Codiovan) pro Patient. "Das heißt, Novartis zahlt 50 Euro pro Patient an die Ärzte, die Krankenkassen kostet das aber ein Vielfaches pro Jahr", sagt Schönhöfer. Auch Gerd Glaeske, Mitglied im Sachverständigenrat für das Gesundheitswesen, erklärt auf Anfrage: "Die hohe Zahl von 35.000 Patienten legt den Verdacht nahe, dass es eher um finanzielle Anreize für Ärzte geht als um medizinische Erkenntnis." Neben den AWBs setzt Novartis auch auf den Einsatz von so genannten Klinikentlassungssets. Im "Verbindlichen Massnahmenkatalog 06/006", der bei Novartis am 12. September 2006 beschlossen wurde, steht unter der Überschrift "Krankenhausabsatz steigern": "Verteilung von 45.000 Klinikentlassungssets. Beschleunigter und erhöhter Mustereinsatz mit klarem Abschluss." Die Sets, die an Patienten verschenkt werden sollen, die aus dem Krankenhaus entlassen werden, enthalten jeweils zwei Fertigspritzen mit dem niedermolekularen Heparin Mono-Embolex von Novartis. Das Medikament bewirkt eine verminderte Gerinnungsfähigkeit des Blutes und dient als Thromboseschutz. Mit den Entlassungssets sollen die Patienten offenbar an dieses Medikament gewöhnt werden. In einer Email vom 15.9.2006 erläutert die Novartis-Zentrale den Außendienstmitarbeitern in Stichworten das Ziel dieser Entlassungssets: "Abstrahleffekte für MonoEmbolex auch für Kliniken erzeugen, in denen es bisher nicht gelistet ist." Unter dem Punkt "Wie?" heißt es weiter: "Der Patient wird mit dem angehängten ,Behandlungsplan' zu seinem Hausarzt gehen, um ein Rezept zu erhalten." MonoEmbolex verursacht nach Angaben des Arzneiverordnungsreports pro Patient und Jahr Kosten von 1806,75 Euro. Die Verordnungen haben bereits im vergangenen Jahr um mehr als 46 Prozent zugenommen. Andere niedermolekulare Heparine wie Clexane (1200,85 Euro) sind deutlich billiger. Das neue, seit Mai geltende Arzneimittel-Wirtschaftlichkeitsgesetz (AVWG) versucht das Anfixen durch teure Medikamente nach einem Krankenhausaufenthalt zu unterbinden. Unter § 115c heißt es, dass "das Krankenhaus bei der Entlassung Arzneimittel anwenden soll, die auch bei der Verordnung in der vertragsärztlichen Versorgung zweckmäßig und wirtschaftlich sind." Außerdem: "Falls preisgünstigere Arzneimittel mit therapeutisch vergleichbarer Wirkung verfügbar sind, ist mindestens ein preisgünstigerer Therapievorschlag anzugeben." Novartis selbst sieht in den 45.000 Klinikentlassungssets selbstverständlich keine unzulässige Beeinflussung von Klinikärzten. Mit dem entsprechenden Sachverhalt konfrontiert, antwortete das Novartis: "Mit den Entlassungssets stellen wir sicher, dass der Patient nach dem Verlassen des Krankenhauses weiterhin effektiv vor Thrombosen geschützt wird, bis er sich seinem Hausarzt vorstellt. (...) MonoEmbolex als führendes Medikament steht dem Patienten und damit dem Gesundheitssystem deutlich unterhalb eines vom Gesetzgeber vorgesehenen Festbetrags zur Verfügung." http://www.stern.de/blog/42_pharmablog/archive/745_kauf_von_verordnungen_bei_novartis.html Schweiz: Novartis verkauft genmanipulierten Baby-Milchersatz als Bio-NahrungGreenpeace Schweiz, 25.08.1998 Die von Novartis hergestellte Galactina-Säuglingsnahrung "Mamina Soja Junior 7" und "Mamina Soja 1" enthält undeklarierte Gentech-Soja. Dies brachte eine Lebensmittelanalyse an den Tag, die Greenpeace in Auftrag gegeben hat. Bestätigt wurden die Resultate durch eine Untersuchung des "Kassensturz" - er berichtet heute abend darüber. Brisant: Die genmanipulierten Lebensmittel für Neugeborene sind nicht nur undeklariert, sondern werden den ahnungslosen Eltern auch noch unter dem "Bio"-Label angedreht! Greenpeace fordert, dass Novartis den Baby-Milchersatz unverzüglich aus dem Handel zieht und die gesetzlichen Bestimmungen einhält. Die Säuglings-Nahrung "Mamina Soja 1" (ab 1. Lebenstag) und "Mamina Soja Junior 7" (ab 7. Lebensmonat) wurde vom Basler Labor Carbotech untersucht. Resultat des Tests (PCR 35S-Methode), der nach offizieller Analysemethode des Bundesamts für Gesundheit vorgenommen wurde: Die Schoppen-Nahrung enthält Gentech-Soja - undeklariert. Und nicht nur das: Auf dem Galactina/Novartis-Produkt prangt frech in grossen Lettern "BIO - Soja aus biologischem Anbau". Einmal mehr zeigt sich, dass die im Vorfeld zur Genschutz-Initiative abgegebenen Versprechen der Gentech-Lobby keinen Deut wert sind: Immer wieder hatte Novartis-Direktor Krauer beteuert, dass die KonsumentInnen aufgrund einer klaren Deklaration wählen könnten, ob sie Gentech-Produkte kaufen wollen oder nicht. Heute gilt das offenbar bereits nicht mehr. Hat Novartis Angst, die Schweizer Eltern würden keine Gentech-Babynahrung kaufen? Wobei anzumerken ist, dass die Etikettierung von Gentech-Lebensmitteln kein freiwilliger Gnadenakt der Chemie-Multis ist, sondern geltende gesetzliche Vorschrift. Greenpeace fordert die unverzügliche Entfernung dieses undeklarierten, im falschen Bio-Gewand daherkommenden Gentech-Produkts aus dem Handel. Da die Gentech-Konzerne offensichtlich nicht bereit sind, die Gesetze zu respektieren, appelliert Greenpeace an die zuständigen Behörden, ihre Aufsichtspflicht endlich wahrzunehmen, die geltenden Deklarationsvorschriften (Art.22 und 23 der Lebensmittelverordnung) durchzusetzen und fehlbare Unternehmen zur Rechenschaft zu ziehen. Namentlich sind strafrechtliche Verstösse gegen das Täuschungsverbot (Art. 18 Abs. 2/3 Lebensmittelgesetz) und das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb zu prüfen und zu ahnden. Greenpeace wird weiterhin dort eingreifen, wo die staatlichen Kontrollmechanismen versagen: Säuglinge sind keine Versuchskaninchen! |

